AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Zuletzt aktualisiert: 8. Februar 2026
Diese AGB gelten für Verträge zwischen Data Fabricator GmbH („Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern („Auftraggeber"), sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge des Auftragnehmers.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zustimmt.
2. Leistungen & Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Statement of Work (SoW) oder dem Projektvertrag.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer eine Dienstleistung (Beratung/Entwicklung auf Aufwandsbasis) und keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Inhalte rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen; Mehraufwand kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
4. Vergütung, Abrechnung, Zahlungsbedingungen
Vergütung gemäß Angebot (Tagessatz / Festpreis / Retainer).
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Der Auftragnehmer kann angemessene Abschlagszahlungen verlangen.
Bei Verzug gelten gesetzliche Verzugszinsen; der Auftragnehmer kann Leistungen bis zur Zahlung aussetzen.
5. Änderungswünsche (Change Requests)
Änderungen am Leistungsumfang bedürfen der Textform.
Der Auftragnehmer bewertet Auswirkungen auf Aufwand, Zeitplan und Kosten; die Umsetzung erfolgt erst nach Freigabe durch den Auftraggeber.
6. Abnahme (bei Werkleistungen)
Sind Werkvertragsleistungen (z. B. definierte Software-Liefergegenstände) vereinbart, erfolgt die Abnahme nach Bereitstellung und angemessener Prüfungsfrist (z. B. 10 Werktage).
Wesentliche Mängel berechtigen zur Abnahmeverweigerung; unwesentliche Mängel nicht.
7. Nutzungsrechte (IP) & Vorarbeiten
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen.
Vorhandene Tools, Frameworks, Bibliotheken, Templates, Know-how und allgemeine Methoden des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum; der Auftragnehmer darf diese weiterhin einsetzen.
Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen.
8. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Gewährleistung / Mängel
Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, sofern nicht anders vereinbart.
Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich zu rügen und dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
11. Laufzeit & Kündigung
Projektverträge enden mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Retainer/Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist (z. B. 4 Wochen zum Monatsende) gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12. Referenzbenennung
Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber als Referenz (Logo/Name) benennen, sofern der Auftraggeber nicht in Textform widerspricht.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist Kiel, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.